ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OPER BURG GARS GmbH
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Oper Burg Gars GmbH (im Folgenden „OBG“) und den Besuchern*innen aller von dieser angebotenen Veranstaltungen. Sie sind Bestandteil des über den Erwerb von Eintrittskarten geschlossenen Vertrags.
Oper Burg Gars inklusive Eigenveranstaltungen
1. Spielstätte
Die Veranstaltungen finden in der Burg Gars im Freien (Open Air) oder im Festsaal in der Burg Gars statt.
2.1 Eintrittspreise
Es gelten ausschließlich die auf der OBG-Webseite angeführten Kartenpreise und Ermäßigungen zum Zeitpunkt des Kartenerwerbs. Die Eintrittspreise beinhalten 10 % Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind im Kartenpreis grundsätzlich Bearbeitungs- und Versandgebühren, Programmhefte, Speisen und Getränke sowie ähnliche, im Zusammenhang mit den Veranstaltungen verfügbaren Angebote oder Leistungen.
2.2 Ermäßigungen
Karten zu ermäßigten Preisen sind nur in Verbindung mit einem die Ermäßigung begründenden Ausweis bzw. Dokument gültig. Können Ausweis bzw. Dokument beim Einlass nicht vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen. Unterschiedliche Ermäßigungen können nicht miteinander kombiniert werden. Ermäßigungen sind nur im Vorverkauf buchbar und können nicht an der Abendkassa in Anspruch genommen werden. Bei bereits gekauften Karten können Ermäßigungen nicht nachträglich verrechnet werden. Für Fremdveranstaltungen können über OBG nur Eintrittskarten zum vollen Preis erworben werden. Ermäßigte Karten sowie Rollstuhlplätze können nicht online, sondern nur telefonisch, schriftlich oder persönlich im OBG-Kartenbüro gebucht werden.
3. Kartenverkauf
3.1 Kartenbestellungen
Karten können online, schriftlich, telefonisch oder direkt im Kartenbüro bzw. an der Abendkassa erworben werden. Soweit bei der Bestellung keine Kreditkartendetails (Kartennummer, Gültigkeit, CVC Prüfziffer) angegeben werden, werden die Bestellungen erst nach Zahlungseingang verbindlich.
Bei Bestellung ohne Direktzahlung erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Reservierungsbestätigung per E-Mail oder Post zugestellt. Der angeführte Betrag muss
innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf unserem Konto eingelangt sein. Sollte der Betrag nicht fristgerecht bei uns eingehen, können wir die Aufrechterhaltung Ihrer Reservierung nicht garantieren. Die Zahlungsart Vorauszahlung ist aus zeitlichen und organisatorischen Gründen nur bis drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung verfügbar.
3.2 Zahlungsmodalitäten
Zahlungen können im Kartenbüro und an der Abendkassa in bar oder mit Bankomat- bzw. EC- Karte, online, via Kartenbüro und an der Abendkassa per Kreditkarte oder (bei telefonischer bzw. schriftlicher Bestellung) über eine Banküberweisung erfolgen. Andere Zahlarten (PayPal, Scheck…) werden von OBG nicht angeboten bzw. akzeptiert.
Neben VISA und Mastercard werden keine weiteren Kreditkarten akzeptiert. Der entsprechende Rechnungsbetrag wird über Ihr Kreditkartenkonto abgerechnet.
3.3 Versand – Hinterlegung
Der Versand von Eintrittskarten per E-Mail ist kostenlos. Für die Zusendung per Post werden pro Bestellung € 1,50,- für Porto verrechnet. Nach vorheriger Bezahlung können Karten auch im Kartenbüro oder am Veranstaltungstag, ausschließlich von Eigenveranstaltungen der OBG an der Abendkassa hinterlegt und abgeholt werden.
3.4 Rechnungslegung
Die Eintrittskarte gilt als Rechnung. Auf Wunsch kann auch zusätzlich eine gesonderte Rechnung ausgestellt werden.
3.5 Selbst ausgedruckte Eintrittskarten
Die Eintrittskarte ist nur für die aufgedruckte Veranstaltung gültig, muss beim Einlass vorgewiesen werden und wird mit der ersten Kontrolle entwertet. Jegliche Vervielfältigung, Kopie oder Veränderung einer Eintrittskarte sowie jegliche elektronische Bearbeitung ist ausdrücklich untersagt.
3.6 Öffnungszeiten Kartenverkaufsstellen
Das Kartenbüro (Hauptplatz 80, 3571 Gars am Kamp) sowie der telefonische Verkauf sind zu den auf der Website angegebenen Zeiten geöffnet. Die Abendkassa in der Burg Gars öffnet bei Veranstaltungen zwei Stunden vor Beginn.
3.7 Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartnern von OBG gestattet und ohne vorherige Zustimmung unzulässig. OBG kann den Verkauf von Eintrittskarten bzw. die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern,
Der Kartenversand erfolgt auf Wunsch nach Zahlungseingang (Kreditkarte oder Rechnung). Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, wird die Bestellung storniert und die Karten werden in den freien Verkauf gegeben.
die ohne Zustimmung gewerblich mit Eintrittskarten handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen.
OBG übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.
Die Verwendung von Datenmaterial (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial aus dem Besitz von OBG) zu Werbezwecken ist nur Sponsoren und Vertriebspartnern unter Nennung des Bildnachweises gestattet.
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich zulässig. Einlass zu Veranstaltungen wird aber grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt.
OBG übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit von Eintrittskarten privater Kartenanbieter und rät von Kartenkäufen über nicht autorisierte Online-Plattformen ab. Eine Verifizierung der Gültigkeit der Eintrittskarten ist in diesen Fällen nicht möglich. Das Risiko liegt zur Gänze beim Kartenkäufer.
OBG kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Personen verweigern, welche diese mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkaufen.
Der Weiterverkauf von Karten am Veranstaltungsort ist untersagt.
3.8 Umtausch – Rücknahme
Gekaufte Karten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Dies gilt auch bei begründetem Nichtbesuch einer Veranstaltung. Ausnahmen können in Härtefällen im Kulanzweg aber ohne jede Anspruchsberechtigung gewährt werden.
Änderungen der Besetzung, des Programms oder des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten. Falls es zu einer Änderung kommt, unternimmt OBG in einem zumutbaren Rahmen alles, um Kartenkäufer darüber zu informieren.
Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten, da es sich hierbei um Freizeitdienstleistungen im Sinne des §18 (1) Z 10 FAGG handelt.
OBG behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder einer besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
3.9 Kartenverlust
Bei einem Kartenverlust kann dem Kartenkäufer einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn der Kartenkäufer belegen oder zumindest glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm gebucht worden ist. Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Originalkarte Vorrang gegenüber dem Besitzer der Ersatzkarte.
4. Änderungen, Abbruch oder Absage von Veranstaltungen
OBG muss sich auch kurzfristige Änderungen von Besetzungen, Programm oder Beginnzeiten, bis hin zur Verschiebung oder Absage von Veranstaltungen, vorbehalten. Dabei ist zu beachten, dass nur offizielle Mitteilungen seitens OBG dazu verbindlich sind. Für diesbezügliche Angaben in nicht autorisierten Veröffentlichungen kann von OBG keine Gewähr übernommen werden.
Aus personellen (Erkrankung bzw. Ausfall nicht ersetzbarer Interpreten), technischen (allgemeiner Stromausfall, etc.) oder politischen (Untersagung per Verordnung) Gründen, witterungsbedingt oder aufgrund höherer Gewalt kann es notwendig sein, eine Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen.
Aufführungen auf der Opernbühne der Burg Gars finden unter freiem Himmel statt und sind daher der jeweiligen Witterung ausgesetzt. Die dabei gebotene, einmalige Atmosphäre ist für unser Publikum aber derart attraktiv, dass der bei weitem überwiegende Anteil unserer Gäste gerne gewillt ist, ein gewisses Wetterrisiko mitzutragen. Im Gegensatz dazu ist OBG verpflichtet zu spielen, solange dies ohne Gefährdung oder massiver Beeinträchtigung für Publikum wie Ausführende möglich ist.
OBG ist daher bemüht, Vorstellungen bzw. Konzerte auch bei unbeständiger Witterung vollständig abzuhalten. Wir weisen deshalb darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei leichtem Regen gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben. Es kann bei entsprechender Wetterlage auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen.
Bei dennoch notwendigem Abbruch einer Veranstaltung gilt diese trotzdem als gespielt, wenn zumindest der erste Akt einer Aufführung oder der reguläre erste Teil eines Konzerts dargeboten werden konnten. Das umfasst mindestens 45, in der Regel aber nicht weniger als 60 Minuten Spieldauer. In einem solchen Fall gibt es keinen Anspruch auf Umtausch oder Rückkauf der Eintrittskarten.
Bei Abbruch bereits nach kürzerer Spieldauer oder wenn eine Aufführung gänzlich abgesagt werden muss, gibt es zunächst die Möglichkeit, Karten dieser Veranstaltung gegen gleichwertige eines Ersatztermins einzutauschen. Das können weitere Vorstellungen in der laufenden Saison oder solche der Opernproduktion des Folgejahres sein. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Kartenwert voll rückerstattet. Der Eintausch kann nur über das Kartenbüro erfolgen bei Vorlage der Originaltickets inkl. Rechnung. Die Refundierung von Kartenpreisen erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Verkaufsstellen.
Durch Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes kann es zu Verschiebungen von Veranstaltungsterminen kommen. Tickets können nicht zurückgenommen (umgetauscht oder zurückgekauft) werden – Ausnahme ist die Absage von Veranstaltungen. Wenn Sie Symptome von COVID-19 zeigen oder eine Absonderungsverfügung vorliegt, dürfen Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Der Veranstalter behält sich Programm- und Terminänderungen im für den Verbraucher zumutbaren Umfang vor. Bei einer Absage, Verschiebung oder Programmänderung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, werden keine Auslagen (Hotel, Reisekosten etc.) erstattet.
5. Veranstaltungsregeln/-information
5.1 Einlass
Einlass für das Publikum ist in der Regel eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Aus technischen oder dramaturgischen Gründen, aber auch witterungsbedingt kann sich die Einlasszeit verschieben. Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt.
Mit Beginn einer Veranstaltung erlischt, aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die Ausführenden wie auch auf die anderen Besuchern*innen, der Anspruch auf den gebuchten Platz. Zuspätkommende finden nur in den Pausen bzw. in Begleitung des Publikumsdiensts Einlass. Es ist nicht erlaubt, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Differenzbetrag erhoben oder der/die Besucher*in von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
5.2 Zutritt für Kinder
Kinder benötigen – unabhängig von Alter und Körpergröße – eine eigene Karte bzw. einen eigenen Sitzplatz. Der Zutritt für Kinder ist an die Anwesenheit einer autorisierten Begleitperson gebunden. Diese hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen Störungen anderer Besucher*innen kommt. Davon ausgenommen sind selbstverständlich speziell gekennzeichnete Veranstaltungen für Kinder.
5.3 Mitnahmeregelung
Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung reibungsloser Einlasskontrollen gelten folgende Mitnahmeregelungen:
Zum Sitzplatz mitgeführt werden dürfen
- Taschen (können vom Publikumsdienst beim Einlass kontrolliert werden)
- Flaschen (bis max. 0,5 Liter) bzw. Becher aus Kunststoff
- Sitzkissen, Decken und alle Artikel aus dem Shop
NICHT zum Sitzplatz dürfen mitgenommen werden
- Glasflaschen, Gläser, Thermoskannen, Becher und Dosen
- Speisen
- Professionelle Foto- und Videoausrüstung (einschließlich aller Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen) sowie Tonaufzeichnungsgeräte
- Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Laptops und Tablets (Ausnahme: Mobiltelefone)
- Koffer, Trolleys, Fahrrad- und Motorradhelme, Kindersitze, Sitzerhöhungen und sperrige
- Gegenstände jeglicher Art
- Stockschirme; Schirme dürfen auf der Tribüne keinesfalls aufgespannt werden
- Messer und jegliche Gegenstände nach Definition des österreichischen Waffengesetzes
- Tiere (Ausnahme: Assistenzhunde mit Bescheinigung / bitte um vorherige Anmeldung)
6. Ton- und/oder Bildaufnahmen
Aufgrund des Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts und möglicher Störungen der Interpreten wie des Publikums sind Ton- und/oder Bildaufnahmen, auch mit Smartphones oder ähnlichen Aufnahmegeräten nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung der Kartenbesitzer ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.
Mit dem Kartenerwerb erklärt sich der/die Besucher*in mit Bildaufnahmen seiner Person und der damit verbundenen Verwertung in Form von Foto-, Fernseh- und Videoaufnahmen durch OBG oder durch berechtigte Dritte einverstanden.
7. Hausordnung
Besuchern*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn der/die Besucher*in in früheren Vorstellungen die Hausordnung nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Gelände der Burg Gars anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Burgareal verwiesen werden. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Spielstätten mitgenommen werden.
Das Rauchen ist nur außerhalb des Bühnen- und Tribünenbereichs gestattet.
Tiere, mit Ausnahme von Hilfshunden mit entsprechender Bescheinigung, sind in der Burg Gars aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht zugelassen.
Gegenstände aller Art, die im Areal der Burg Gars gefunden werden, sind bei der Abendkassa der Burg oder im Kartenbüro abzugeben. Ebendort ist der Verlust von Gegenständen zu melden.
Für Schäden, die Besucher*innen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes verursachen, haften die Personen selbst.
8. Datenschutz
Sowohl bei der Nutzung unserer Webseite als auch beim Besuch von Veranstaltungen ist uns die Privatsphäre der Besucher*innen ein besonders wichtiges Anliegen. Näheres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutz“.
9. Schlussbestimmungen
Mit dem Kauf von Karten akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OBG. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die nicht betroffenen Teile ihr Gültigkeit.
Werden die Karten an Dritte und somit neuen Karteninhabern weitergegeben, sind die Regelungen und Pflichten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrecht und der neue Karteninhaber stimmt mit der Annahme der Karte damit ein.
Oper Burg Gars als Kartenverkaufsstelle für externe Veranstaltungen in der Burg Gars
Die Oper Burg Gars GmbH verkauft im Namen und auf Rechnung von externen Veranstaltern Karten für Veranstaltungen in der Burg Gars. Die OBG kann für externe Veranstaltungen nur Karten zum Vollpreis verkaufen und der Kaufvertrag wird mit dem Veranstalter direkt abgeschlossen. Der Veranstalter erhält von OBG eine detaillierte Abrechnung aller Kartenverkäufe.
Bei externen Veranstaltungen treten die Punkte 5.3, sowie 7-8 ebenfalls in Kraft.
Stand vom 05.04.2023